Soziale Beratung

Rechtsberatung unabhängig vom Einkommen

Eine Rechtsberatung muss meiner Ansicht nach auch unabhängig vom Einkommen erfolgen können.

Sich finanziell in der schwächeren Position zu befinden, darf kein Grund sein, auf seinen Rechtsanspruch zu verzichten. In unserem Rechtssystem besteht deshalb in vielen Fällen die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Ich schätze es als eine der wirklich schönen Seiten meines Berufsbildes, dass ich in der Lage bin, Mandanten, die durch sprachliche oder finanzielle Barrieren andernfalls auf ihr gutes Recht verzichten müßten, durch meine Arbeit beistehen zu können.

Beratungshilfescheine erhält man beim jeweiligen Amtsgericht seines Wohnsitzes, wenn man nachweisen kann, dass man finanziell nicht in der Lage ist, die Beratung eines Rechtsanwalts, die schon in einer Erstberatung bis zu 190 € betragen kann, alleine zu finanzieren.

Die notwendigen Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie bei Bedarf vorab per Email von mir erhalten. Den Beratungshilfeschein bringen Sie wie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen zu Ihrem Problem bitte zur Besprechung mit. Den Prozesskostenhilfeantrag kann ich von hier für Sie stellen.

Setzen Sie sich bei Fragen hierzu bitte schon im Vorfeld der Beratung mit mir in Verbindung!

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